BERATUNGSSTELLE BEI SCHULVERWEIGERUNG

Die Beratungsstelle bei Schulverweigerung im Regionalverband Saarbrücken besteht seit dem 1. September 2008. Sie wurde gemeinsam mit dem Jugendamt des Regionalverbandes im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ eingerichtet.

 

Finanzierung

Seit Juli 2014 erfolgt die Finanzierung der Beratungsstelle bei Schulverweigerung durch das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken und aus Mitteln der Ev. Kirche.

Das Projekt „2. Chance- Beratung bei Schulverweigerung“ ergänzt die Arbeit der Beratungsstelle und wird im Rahmen des Programms JUGEND STÄRKEN IM QUARTIER durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

 

Zielgruppe

Die Beratungsstelle bei Schulverweigerung richtet sich an Schüler und Schülerinnen ab 12 Jahren im Regionalverband Saarbrücken mit schulverweigerndem Verhalten, insbesondere Fehlzeiten. Der Schwerpunkt liegt auf Schülern und Schülerinnen der unteren Klassenstufen. In der Regel erfolgen Meldungen an uns über die Schulen in enger Absprache mit der Schulsozialarbeit. Betroffene Eltern, andere soziale Einrichtungen, Jugendamt usw. können sich auch direkt an uns wenden.

Das Projekt „2. Chance – Beratung bei Schulverweigerung“ richtet sein Angebot an Schülerinnen und Schüler in den Saarbrücker Stadtteilen Burbach und Malstatt.


Zielsetzung

Die Beratung und Begleitung zielt auf die Reintegration von schulabsenten Schüler/innen in die Schule. Dabei arbeiten wir eng mit Lehrer/innen, den Erziehungsberechtigten und den relevanten Fachdiensten zusammen. Dies geschieht entlang dem „Kooperationsleitfaden bei Schulverweigerung“, den wir im Regionalverband Saarbrücken mit auf den Weg gebracht haben.


Wir bieten an

Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen bei der Rückführung in die Schule in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

  • Verlässliche Erreichbarkeit für Schüler/innen, Lehrkräfte, Eltern, Fachkräfte der Jugendhilfe
  • Kontaktaufnahme mit den Schüler/innen, Aufsuchen der Schüler/innen, die seit längerem der Schule fern bleiben
  • Beratung der Schüler/innen Analyse der Ursachen für das Fernbleiben vom Unterricht und erste Bearbeitung der Problemlagen, Entwicklung von persönlichen Perspektiven und Erarbeitung konkreter Zielsetzungen hinsichtlich Schule und Beruf, Sicherung des Kontakts zu den Unterstützungsangeboten
  • Beratung der Eltern
    Analyse der Ursachen für das Schule meidende Verhalten des Kindes, Verabredungen zur Problemlösung, Information über Unterstützungsangebote, Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu Fachdiensten
  • Verabredung der Interventionen mit der Schule (Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen)
  • Einleitung und Begleitung der vereinbarten Integrationsmaßnahmen in Abstimmung mit den Beteiligten
  • Vernetzung der Aktivitäten von Institutionen, Ämtern und Einrichtungen, die mit Schulverweigerern konfrontiert sind bzw. für sie verantwortlich sind


Kooperationspartner

Im Rahmen der Einzelfallhilfe und bei der Entwicklung eines Netzwerkes zur Unterstützung des regelmäßigen Schulbesuchs arbeiten wir im Regionalverband Saarbrücken eng zusammen mit

  • den Jugendberater/innen der Jugendberufsagentur Saarbrücken
  • dem Jugendamt (ASD, Jugendgerichtshilfe)
  • den allgemein bildenden Schulen (Erweiterte Realschulen, Gesamtschulen, Förderschulen)
  • den Fachkräften der Jugendhilfe
  • dem Schulpsychologischen Dienst
  • dem Gesundheitsamt und dem Ordnungsamt
  • dem Jobcenter
  • den Fachkräften der örtlichen Arbeitskreise „AK Jugend“ und AK „Mädchenarbeit“
  • der Agentur für Arbeit

Beratungsstelle bei Schulverweigerung
Neustr. 24
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 41961
Telefax: 0681 4170133

Neustraße 24, Saarbrücken, Saarland, Deutschland

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