Verbrauchertipp 2

Umtausch und Rückgabe nicht selbstverständlich:

Die Waren einfach wieder umtauschen? Oft erstatten die Händler dann den Kaufpreis oder stellen einen Gutschein aus, sogar wenn die Ware eigentlich in Ordnung ist. Dies tun die Händler freiwillig. Es besteht kein Recht auf Umtausch oder Rücknahme der Ware. Wenn Waren allerdings einen Fehler haben, können sie beim Händler reklamiert werden.

Anders ist es, wenn Produkte online gekauft werden. Bei den meisten Online-Käufen können die Produkte zurückgegeben werden. Das steht im Gesetz.
Tipp: vorab im Laden nach den Umtausch-Bedingungen fragen und sich vorsorglich eine Umtausch-Möglichkeit – etwa auf dem Kassenbon – schriftlich bestätigen lassen.

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe:

Beide Begriffe bedeuten nicht dasselbe.
Die Garantie ist eine freiwillige Zusage der Hersteller. Hier zeigen die Hersteller/Händler, dass sie für die Qualität oder Funktions-Tüchtigkeit ihrer Produkte gerade stehen.
Die gesetzliche Gewährleistung bei neuer Ware ist Pflicht für die Händler: Sie müssen für zwei Jahre nach dem Kauf (beziehungsweise nach Übergabe der Ware an den Kunden) für Mängel an der gekauften Sache gerade stehen. Zeigen sich nach dem Kauf Mängel, müssen Kunden den Händlern noch zweimal die Möglichkeit der Nacherfüllung geben. Das heißt entweder reparieren lassen oder eine fehlerfreie Ware geben lassen. Erst wenn das nicht möglich ist, können Kunden von dem Kaufvertrag zurücktreten und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Weil die Rechtslage hier sehr kompliziert ist, kann hier gerne die Verbraucherzentrale gefragt werden.

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