Verbrauchertipp 4 – Widerruf bei Bestellungen

Pluspunkt nach dem Online-Kauf:
der Widerruf

Einkaufen rund um die Uhr, Waren ohne Ende auf dem Display und ein unmittelbarer Preisvergleich. Das lieben die Fans des Online-Shoppings.
Wenn das gelieferte Produkt dann nicht so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Sie können den Kaufvertrag in der Regel rückgängig machen.
Hier das Wichtigste rund um den Widerruf beim Online-Kauf:

  • Widerruf: Kunden haben grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt der Ware Zeit, zu widerrufen. Vorausgesetzt: Online-Händler haben die Kunden auf ihrer Webseite oder zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax verständlich über ihre Widerrufs-Bedingungen informiert. Fehlt die Widerrufs-Info jedoch, startet die Frist erst, wenn der Händler die Widerrufs-Belehrung nachgeholt hat.
  • Widerrufs-Erklärung: Bei Nicht-Gefallen müssen Kunden den Widerruf eines Internet-Einkaufs ausdrücklich erklären. Die Händler müssen hierzu ihren Kunden ein Widerrufs-Formular bereitstellen. Der Widerruf muss innerhalb der Frist abgesendet werden. Dieser kann der Rücksendung zum Beispiel beigelegt werden.
  • Rücksendung: Wird ein Internet-Einkauf widerrufen, muss die Ware innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung wieder in Richtung Händler unterwegs sein. Händler können den Kaufpreis solange einbehalten, bis sie die Ware zurück erhalten haben. Oder der Käufer einen Beleg für die Absendung vorlegen kann. Hat die Ware an Wert verloren, weil der Käufer sie im notwendigen Umfang überprüft hat, können Händler hierfür keinen Wertersatz verlangen.
  • Versand-Kosten: Käufer tragen grundsätzlich nur die Versand-Kosten für die Rück-Sendung der Ware. Achtung: Hierauf müssen Händler jedoch vor Vertragsschluss auf ihrer Internetseite hingewiesen haben. Manche übernehmen die Kosten allerdings freiwillig. Die bei Bestellung der Ware angefallenen Lieferkosten sind hingegen vom Händler nach erfolgtem Widerruf zu erstatten.
  • Ausnahmen: Kein Recht auf Widerruf gilt:
    • Maß-Anfertigungen, Veranstaltungs-Tickets oder bei verderblicher Ware.
    • Aus der versiegelten Verpackung entnommene Lippenstifte, Cremes und Arzneimittel.
    • Tonträger und DVDs, bei denen die Versiegelung aufgebrochen wurde.

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