Verbrauchertipp 8 – Abzocke per Smartphone

Schutz und Hilfe rund um ungewollte Abos

Die Verbraucherzentrale gibt hier Tipps:

•          App-Abzocke über nicht gewollte Abos:
Viele haben Apps auf dem Handy mit Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen. Schnell gerät man mal auf eingeblendete Werbebanner. Klickt man unbedacht darauf, werden schon mal zum Beispiel 4,99 Euro wöchentlich berechnet.

•          Abrechnung nur mit Klick auf Bestell-Button korrekt:
Ein Vertrag kommt aber erst dann zustande, wenn Nutzer einen Bestell-Button wie zum Beispiel „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigen. Haben die Buttons keinen eindeutigen Namen, brauchen Verbraucher die ungewollten Rechnungs-Beträge nicht zahlen.

•          Klarheit verschaffen:
Erscheint eine Handy-Rechnung zu hoch, sollte man sich zunächst die unklaren Beträge vom Mobilfunk-Unternehmen erklären lassen.

•          Ungewollte Abos sofort kündigen:
Wer in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen verhindern. Dazu muss man den unfreiwilligen Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich online stoppen. Für eine Reklamation der Rechnung muss die Abo-Firma innerhalb von acht Wochen angeschrieben werden. Gibt’s kein Geld zurück, sollten sich getäuschte Kunden an ihr Mobilfunk-Unternehmen wenden. •          Vorsorglich Drittanbieter-Sperre einrichten:
Smartphone- und Tablet-Nutzer können sich auf Dauer nur schützen, wenn sie ihre Handy-Nummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen sperren lassen. Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos und kann beim Mobilfunk-Unternehmen beantragt werden.

Mehr Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/drittanbietersperre-schutz-vor-ungewollten-abos-soll-besser-werden-12613

 

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