Verbrauchertipp 9 – Pakete erhalten und versenden: Darauf müssen Sie achten

„Weihnachts-Zeit ist Paket-Zeit“

Sie verschicken ein Paket:

  • Schreiben Sie die Absender-Adresse und Empfänger-Adresse gut lesbar und vollständig auf den Paket-Aufkleber.
  • Planen Sie genug Zeit zum Versenden ein.

Sie erwarten ein Paket. Das Paket soll zu Ihnen nach Hause geliefert werden, Sie sind aber nicht immer da.

  • Ihr Paket wird beim Nachbarn abgegeben.

Wenn der Paket-Dienst diese Zustellung anbietet, dann sollten Sie den Nachbarn informieren.

Möchten Sie die Pakete nur selbst annehmen, dann kann das etwas kosten.

  • Sie können auch einen Wunsch-Nachbarn angeben.
  • Der Nachbar und auch der Paket-Bote dürfen nicht einfach das Paket vor Ihre Haustür legen.

Das Paket kommt an, ist aber beschädigt.

  • Sehen Sie die Beschädigung schon bei der Übergabe an der Haustür, muss der Paket-Bote dies aufschreiben und bestätigen.
  • Informieren Sie sofort den Absender des Pakets.
  • Der Absender muss den Paket-Dienst informieren, dass das Paket beschädigt ist. Um das zu tun, hat der Absender nur 7 Tage Zeit.

Das Paket kommt nicht an.

  • Informieren Sie den Absender des Pakets.
  • Jedes Paket hat eine Nummer. Der Absender kann mit dieser Nummer im Internet prüfen, wo das Paket ist.

Wenn das Paket verloren ist, muss der Absender den Paket-Dienst darüber informieren. Man nennt diesen Vorgang: Nachforschungs-Auftrag. Das ist kostenlos.

 

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial